AGB

Reisebedingungen Efly AG

1. Abschluss des Reisevertrags

Mit der Bestätigung der schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung kommt zwischen dem Kunden und der Efly AG ein Vertrag zustande. Auf diesen Vertrag sind die vorliegenden AGB anwendbar. Spätestens mit Zahlung der Rechnung akzeptiert der Kunde Erhalt und Inhalt dieser AGB. Bei Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter tritt Efly AG als Vermittler auf und es gelten deren Vertragsbedingungen. Dies gilt auch bei Buchung von Einzelleistungen wie z.B. Flügen.

2. Zahlungsbedingungen

Bei ONLINE FLUG-Buchungen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 24h zu bezahlen! Bei Umbuchungen resp. Annullationen beträgt unsere Gebühr CHF 50.- pro Person.

3. Pauschalreisen

Zahlung bei Erhalt der Rechnung (Buchungsbestätigung per E-Mail) gemäss Angaben auf der Bestätigung / Rechnung.

Um den Ticketpreis zu garantieren, empfehlen wir eine sofortige Bezahlung (innerhalb 24h) nach der Buchung. Dies ermöglicht uns die vorzeitige Ausstellung des Tickets und beugt allfälligen späteren Preiserhöhungen (z.B. Treibstoffzuschläge) vor.

4. Preisänderungen

In den nachfolgenden Fällen behalten wir uns vor, die Preise zu erhöhen:

  • Tarifänderungen der Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • Neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren usw.)
  • Wechselkursänderungen

5. Gültigkeit

Die Flugtickets sind generell nur gültig für den Transport mit den betreffenden Fluggesellschaften. Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften sowie Routenänderungen oder zusätzliche Zwischenaufenthalte sind unterwegs nicht mehr möglich.

6. Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer von Linienflugtickets beginnt in der Regel vom ersten Flugdatum an. Handelt es sich um ein Open-Ticket (ohne eine einzige Reservation), läuft die Gültigkeitsdauer vom Ausstellungsdatum des Tickets an.

7. Freie / Fixe Flugdaten

Linienflüge sind nach Reisebeginn entweder frei umbuchbar, gegen Gebühr umbuchbar oder fix (nicht umbuchbar). Charterflüge haben grundsätzlich fixierte (nicht umbuchbare) Flugreservationen.

8. Rückbestätigung von Flugtickets

Bei den meisten Fluggesellschaften ist eine Rückbestätigung nicht zwingend vorgeschrieben. Trotzdem empfehlen wir, unterwegs jede Reservation spätestens 72 Stunden vor dem Rück- oder Weiterflug bei der Fluggesellschaft zu bestätigen. So kann die im Flugticket angegebene Abflugzeit überprüft, und evtl. eine Kontaktadresse hinterlassen werden. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

9. Servicetaxe und Reservationsgebühr

Als Kostenanteile in den Bereichen Haftpflicht, Dokumente / Infomaterial oder CRS-Gebühren wird für Flüge, Individualreisen und Pauschalarrangements eine Servicegebühr pro Person erhoben.

10. Umbuchungen vor Reisebeginn

Für Änderungen der Daten vor Ausstellung der Reisedokumente wird je nach Fluggesellschaft und Veranstalter eine Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt. Nach Ausstellung der Reisedokumente gelten Umbuchungen vor Reisebeginn als Annullation, da die Dokumente neu ausgestellt werden müssen. In solchen Fällen entstehen Annullationskosten. Charterflüge können nicht, oder nur gegen sehr hohe Gebühren, umgebucht werden.

11. Umbuchungen nach Reisebeginn

Allfällige Umbuchungskosten der Fluggesellschaften und Veranstalter werden 1:1 an Sie weiterverrechnet. Werden Umbuchungen nach Abreise durch Efly AG abgewickelt, so fallen zusätzliche Kosten an.

12. Annulationsbestimmungen

Bei Annullation vor Abreise entstehen für Efly AG Kosten; aber auch von Fluggesellschaften, Transportunternehmen und sonstigen Veranstaltern werden Annullationskosten geltend gemacht. Diese in solchen Fällen entstandenen Kosten und Gebühren werden dem Kunden direkt oder über uns weiterverrechnet. Bei Nichterscheinen am Flughafen können bis 100% Annullationskosten entstehen. Unsere Bearbeitungsgebühr wird bei einer Annullation nicht rückerstattet.

13. Landleistungen

Camper, Mietwagen, Hotels usw. Die Annullationskosten variieren je nach gebuchter Leistung und Veranstalter.

14. Zustellung der Reisedokumente

Die Flugtickets und allfällige weitere Reisedokumente werden den Passagieren spätestens eine Woche vor Abflug und / oder nach Zahlungseingang durch Efly AG per Post oder E-Mail zugestellt.

15. Rückerstattung der Flugtickets

Auf unbenützten Teilstrecken ist in der Regel keine Rückerstattung möglich. Bei vollständig unbenützten Tickets, die innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Rückerstattung eingereicht werden, kann eine Rückerstattung möglich sein; sie kann aber langwierig sein und einige Monate dauern. Die in solchen Fällen von den Fluggesellschaften und Veranstaltern abgezogenen Rückerstattungskosten können sehr hoch sein.

16. Verlust der Reisedokumente

Efly AG empfiehlt dem Kunden, die genauen Ticketnummern und eine Fotokopie der Reisedokumente separat aufzubewahren. Bei Verlust der Reisedokumente können wir keine Haftung übernehmen.

17. Versicherungen

Die Efly AG bittet den Kunden zu überprüfen, ob er bereits genügende Annullations-, Rückreise-, Kranken-, Unfall- oder sonstige Versicherungen hat. Wir empfehlen dem Kunden dringend, eine Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung abzuschliessen. Die Mitarbeiter der Efly AG sind Ihnen dabei gerne behilflich.

18. Pass, Visa, Impfungen

Der Kunde ist für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Die Efly AG übernimmt keinerlei Haftung.

19. Gewährleistung

Efly AG haltet sich an eine objektive Beschreibung der Leistungen. Hat der Kunde dennoch Anlass zu Beanstandungen, weil die Leistung nicht unserer Bestätigung/Rechnung entspricht oder mit erheblichen Mängeln behaftet ist, so ist wie folgt vorzugehen: Der Kunde informiert umgehend den Leistungsträger (z.B. Hotel) sowie die Vertretung des Veranstalters vor Ort und / oder uns und verlangt sofortige Abhilfe. Ist dies nicht möglich, ist eine schriftliche Bestätigung zu verlangen.

20. Ombudsmann

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir dem Kunden, an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe zu gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen dem Kunden und uns eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.


Die Adresse des Ombudsmanns lautet:

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten

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